FAQ | Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei. Danach sollten Sie möglichst zeitnah einen ortsunabhängigen Kfz-Gutachter (z. B. Kfz-Gutachter KREBS in Winkelhaid) beauftragen, um den Schaden rechtssicher dokumentieren zu lassen.
Warum sollte ich einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen?
Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. Ein objektives Gutachten schützt Ihre Rechte auf Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr.
Wer bezahlt das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Die gegnerische Kfz-Versicherung übernimmt die Gutachterkosten. Als Geschädigter dürfen Sie frei entscheiden, welchen Kfz-Gutachter Sie beauftragen – ohne Kostenrisiko für Sie.
Wann ist ein vollständiges Unfallgutachten notwendig?
Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei kleineren Schäden, sogenannten Bagatellschäden unter etwa 750 €. Bei größeren Schäden, Nutzungsausfall oder zur Beweissicherung ist ein vollständiges Kfz-Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich.
Wie schnell bekomme ich ein Kfz-Gutachten im Raum Nürnberg?
Die Besichtigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten ist meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen verfügbar.
Bieten Sie Vor-Ort-Termine in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung an?
Ja, unser mobiler Gutachter kommt mit den benötigten Equipment zu Ihnen – ob in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach oder direkt in Winkelhaid. Egal, ob zu Ihnen auf die Arbeit, Werkstatt oder nach Hause.
Was bedeutet merkantile Wertminderung und steht mir diese zu?
Die Wertminderung ist der bleibende Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst bei fachgerechter Reparatur. Bei einem unverschuldeten Unfall wird dieser Betrag von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Was ist Nutzungsausfall und wie hoch fällt er aus?
Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer und wird im Gutachten berechnet.
Darf ich mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen?
Ja, Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Ihnen keine Partnerwerkstatt vorschreiben.
Was kostet ein Kfz-Schadengutachten bei Ihnen?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Bei selbst verschuldeten Schäden erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie funktioniert die Beauftragung eines Kfz-Gutachters?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online. Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin, begutachten Ihr Fahrzeug und erstellen ein rechtskonformes Schadengutachten. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt.
Welche Unterlagen werden für das Kfz-Gutachten benötigt?
Sie benötigen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Kontaktdaten der Unfallbeteiligten, optional eine Unfallskizze oder Fotos und vorhandene Werkstattberichte oder Kostenvoranschläge.
